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Isolation statt Schutz

Die psychosozialen Folgen der neuen Asylrechtsverschärfungen

28.2.2026

Am 27. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag mit dem sogenannten GEAS-Anpassungsgesetz eine erhebliche Veränderung des Asylrechts beschlossen.

Haftähnliche Unterbringung und ihre psychischen Folgen

Mit der Einführung sogenannter Sekundärmigrationszentren entstehen in Deutschland Unterbringungsformen mit faktisch haftähnlichem Charakter. Menschen, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Staat geführt werden soll, werden isoliert und in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt.

Für viele geflüchtete Menschen ist Freiheitsentzug keine abstrakte Erfahrung. Sie haben Inhaftierung, staatliche Gewalt oder Verfolgung erlebt. Wenn Schutzsuchende erneut unter Bedingungen von Isolation und Kontrolle leben müssen, kann dies retraumatisierend wirken. Psychosoziale Stabilisierung braucht Sicherheit, Verlässlichkeit und Selbstbestimmung. Diese Voraussetzungen missachtet das neue Gesetz.

Besonders problematisch ist, dass unter Umständen auch Kinder betroffen sein können. Entwicklungspsychologisch ist belegt, dass anhaltende Unsicherheit und eingeschränkte Bewegungsfreiheit langfristige Folgen für die emotionale und kognitive Entwicklung haben können. Haftähnliche Kontexte widersprechen damit grundlegenden Bedürfnissen von Kindern.

„Sichere“ Herkunftsstaaten und strukturelles Misstrauen

Parallel dazu hat das Europäische Parlament die Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ erweitert. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien gelten künftig als sicher, sodass Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder beschleunigt geprüft werden sollen. Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten wie die Türkei als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.

Aus psychosozialer Perspektive ist die verfolgte Beschleunigung problematisch. Traumatische Erfahrungen sind häufig fragmentiert gespeichert und schwer zugänglich. Viele Betroffene benötigen Zeit und Vertrauen, um über erlittene Gewalt sprechen zu können. Verfahren, die Schnelligkeit über sorgfältige Einzelfallprüfungen stellen, erhöhen das Risiko, dass Schutzbedarfe unerkannt bleiben.