„Sichere“ Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung und Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistands
Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag ein weitreichendes Gesetzespaket verabschiedet. Hinter dem „Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ verbergen sich tiefgreifende Änderungen im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht.
Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung
Bislang galt ein klarer verfassungsrechtlicher Grundsatz: Die Einstufung eines Staates als sogenannter sicherer Herkunftsstaat mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Asylverfahren musste durch ein formelles Gesetz erfolgen und der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Mit dem neuen Gesetz wird dieses Verfahren grundlegend geändert. Künftig kann die Bundesregierung Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung als sicher für den internationalen Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder des subsidiären Schutzes festlegen.
Die Einstufung eines Herkunftslandes als sicher, also als Staat, in dem grundsätzlich keine Verfolgung stattfindet, führt zu drastisch verkürzten Asylverfahren und einem erheblich eingeschränkten Rechtsschutz. Besonders problematisch ist dies bei Staaten, in denen die Sicherheitslage regional stark variiert, etwa weil Teile des Landes besetzt sind oder von separatistischen Akteuren kontrolliert werden, wie beispielsweise in Georgien. In solchen Fällen ist die Annahme eines landesweit sicheren Herkunftsstaates kaum haltbar.
Indem die Bundesregierung diese Einstufung nun eigenständig per Rechtsverordnung vornehmen kann, wird die kritische Befassung durch den Bundesrat umgangen. Parlamentarische Debatten werden verkürzt und die demokratische Kontrolle reduziert.
Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistands
Parallel dazu wurde eine zentrale rechtsstaatliche Schutzregelung wieder gestrichen, die erst im Februar 2024 in Kraft getreten war. Gemeint ist die verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Vertreters in Verfahren zur Abschiebungshaft oder zum Ausreisegewahrsam.
Haft stellt einen besonders gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar. Menschen werden ihrer Freiheit beraubt, ohne sich strafbar verhalten zu haben, häufig unter großem Zeitdruck, mit sprachlichen Barrieren und ohne vertiefte Kenntnis ihrer Rechte. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist ein effektiver Rechtsschutz unverzichtbar.
Es eine Erhebung, die zeigt, dass 50 Prozent der Anordnungen von Abschiebungshaft rechtswidrig sind. Die Pflicht zur anwaltlichen Vertretung wurde eingeführt, um genau diese massive Fehlerquote zu senken und rechtsstaatliche Standards zu sichern.
Mit der Abschaffung dieses Schutzmechanismus haben Menschen künftig wieder keine qualifizierte rechtliche Unterstützung. Die Freiheit wird damit dem Beschleunigungsgedanken und dem Sparinteresse zum Opfer.