Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt gestartet
Seit Anfang April werden Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben und einen EURODAC-Treffer (EU Fingerbadruckidentifizierungsprogramm für Asylbewerber:innen und Geflüchtete) in Polen haben, von Beginn ihres Asylverfahrens an, in Eisenhüttenstadt im sogenannten „Dublin-Zentrum“ untergebracht. Personen, die einen ablehnenden Dublin-Bescheid bzgl. Polens haben und schon aus der EAE (Erstaufnahmeeinrichtung) ausgezogen waren, werden zurück verteilt.
Spätestens bei Bescheiderteilung erhalten alle Betroffenen, statt Aufenthaltsgestattungen, Ausweise auf DIN-A-4 Papieren, ähnlich einer Grenzübertrittsbescheinigung, die den Hinweis enthalten „örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in Klärung“ und ihr Aufenthalt wird auf die Stadt Eisenhüttenstadt beschränkt.
Die vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgegebenen Dublin-Bescheide enthalten bei dieser Gruppe nun regelmäßig den Zusatz „der Anwendungsbereich von § 1 Abs. 4 AsylbLG ist eröffnet“. Hierbei handelt es sich um die, mit dem letzten „Sicherheitspaket“ der scheidenden Bundesregierung eingeführte Regelung, nach der Personen im Dublin-Verfahren oder solchen, die in einem Mitgliedstaat anerkannt sind, nicht länger Anspruch auf die Gewährung von Asylbewerberleistungen haben sollen.
Erste Leistungsstreichungen sind seitdem auch bereits erfolgt. Das geschieht, obwohl Sozialgerichte in ganz Deutschland diese Kürzungen bereits für verfassungswidrig erklärt und die entsprechenden Bescheide aufgehoben haben.
Das Ziel der Einführung des „Dublin-Zentrums“ ist eine sehr schnelle Überstellung von Personen im Dublin-Verfahren nach Polen. Gelegenheit zur Identifizierung, Meldung und Berücksichtigung von besonderen Schutzbedarfen bleibt in diesem Prozess in der Regel nicht.
Eine Selbsteintrittsprüfung ist gar nicht erst vorgesehen, wobei die besonders brutalen Bedingungen, denen Asylantragstellende in Polen ausgesetzt sind, sowie die besorgniserregenden migrationspolitischen Entwicklungen im Mitgliedstaat, fortgesetzt sowohl vom Bundesamt, als auch von den überstellenden Behörden ausgeklammert werden.
KommMit e.V. stellt sich ausdrücklich gegen die neue Praxis – sie wurde überstürzt eingeführt, ist inhuman und ineffektiv. Es drohen in einem so beschleunigten Verfahren unzählige, nicht rückgängig zu machende Fehlentscheidungen, die für die Betroffenen gefährlich sein können.