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Schnellverfahren mit schweren Folgen

Die neue Praxis des BAMF gegenüber syrischen Schutzsuchenden

12/17/2025

Seit September 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder begonnen, Asylanträge von Syrer:innen inhaltlich zu entscheiden. Mit dieser Praxisänderung ist ein deutlicher Anstieg von Ablehnungen zu beobachten, bei denen auch Anträge als "offensichtlich unbegründet" eingestuft werden. Gerade für syrische Schutzsuchende markiert dies einen tiefgreifenden Bruch mit der bisherigen Anerkennungspraxis und führt zu weitreichenden rechtlichen und existenziellen Konsequenzen.

Die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet gehört zu den schwerwiegendsten Entscheidungen, die das BAMF treffen kann. Sie geht weit über ein einfaches Nein hinaus und setzt eine Kette von Folgen in Gang, deren Tragweite vielen Betroffenen nicht bewusst ist. Kennzeichnend sind extrem kurze Rechtsmittelfristen von sieben Tagen, eine Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung, noch während eines Klageverfahrens, sowie -im Falle einer Rechtskraft der Entscheidung- langfristige rechtliche Sperren für die Erteilung anderer in Frage kommender Aufenthaltstitel, die die Zukunftschancen in Deutschland massiv einschränken können.

Viele Schutzsuchende verfügen in dieser Phase über keine sofortige anwaltliche Unterstützung, sind durch belastende Lebensumstände oder Traumatisierungen eingeschränkt oder können die Tragweite der kurzen Frist nicht erfassen. Die Folge sind versäumte Rechtsmittel und damit bestandskräftige Entscheidungen mit dem langfristigen Ausschluss von Aufenthalten.

Leben in rechtlicher und sozialer Unsicherheit
Für syrische Betroffene kann dies zur Folge haben, dass

  • sie nur noch kurzfristige, meist auf sechs Monate befristete Duldungen erhalten,

  • ihr Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt oder vollständig versperrt wird,

  • sie vom Zugang zu Integrationskursen und Sprachförderangeboten ausgeschlossen sind,

  • sie Wohnsitzauflagen sowie eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit hinnehmen müssen,

  • sie in ständiger Angst vor Abschiebehaft oder anderen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen leben,

  • sie erheblichen psychischen Belastungen aufgrund anhaltender Perspektivlosigkeit ausgesetzt sind.

All dies geschieht, obwohl Abschiebungen in der Regel für längere Zeit weiterhin nicht möglich sein werden. Viele Syrer:innen leben damit in einem rechtlichen Schwebezustand. Sie können nicht abgeschoben werden, erhalten jedoch keinen stabilen Aufenthaltsstatus. Integration wird formal erwartet, zugleich aber strukturell verhindert.