Donate

We're very sorry, but this content currently is available in German only.

AVB sichern

Unabhängige Beratung im Asylverfahren

3/16/2026

Das Bundesinnenministerium hat Anfang März mitgeteilt, dass ab 2027 keine Mittel mehr für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB), einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende, bereitgestellt werden sollen. Diese Entscheidung ist ein alarmierendes Signal. Wenn Schutzsuchende keinen Zugang mehr zu unabhängiger Beratung haben, können sie ihre Rechte im Asylverfahren faktisch nicht mehr wahrnehmen.

Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Folter geflohen sind, stehen in Deutschland einem hochkomplexen Verfahren gegenüber, das über Schutz und Zukunft entscheidet. Viele der Menschen, die wir begleiten, sind psychisch traumatisiert und besonders vulnerabel. Ohne unabhängige Beratung ist es für viele Schutzsuchende deutlich schwieriger, sich in den komplexen Abläufen des Asylverfahrens zu orientieren, Fristen zu überblicken oder ihre Fluchtgründe im Verfahren angemessen vorzutragen. Das erhöht das Risiko von Verfahrensfehlern und Fehlentscheidungen mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Menschen, die Schutz benötigen.

Unabhängige Asylverfahrensberatung schafft hier eine zentrale Grundlage. Sie sorgt dafür, dass Schutzsuchende informiert sind, ihre Rechte kennen und im Verfahren mitwirken können. Damit trägt sie auch zur Qualität und Fairness der Entscheidungen im Asylsystem bei. Die geplante Streichung wird mit Haushaltszwängen und einer aus unserer Sicht fragwürdigen Interpretation einer Evaluation begründet. Tatsächlich dürfte es sich um eine politische Entscheidung handeln und nicht um eine fachlich begründete.

In einer Zeit zunehmend beschleunigter und komplexer Verfahren wäre dies ein deutlicher Rückschritt für rechtsstaatliche Standards.

Als psychosoziales Zentrum für geflüchtete Menschen halten wir es für dringend nötig, die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung dauerhaft zu sichern. Der Zugang zu Beratung ist eine rechtsstaatliche Mindestanforderung.